Anwaltskanzlei Bothe
Anwaltskanzlei Bothe

Medizinrecht

Fachgebiet Medizinrecht

 

Im Fachgebiet Medizinrecht umfasst meine Tätigkeit die Beratung und Vertretung in folgenden Themenbereichen:


Arzthaftung / Zahnarzthaftung


Vertragsarztrecht

insbesondere:

  • Honorarkürzung
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Plausibilitätsprüfung
  • Zulassungs-/ Nachbesetzungsverfahren

ärztliches Berufsrecht

 

Kranken- und Pflegeversicherungsrecht

 


Im Bereich des Medizinrechts berate ich sowohl ärztliche als auch nichtärztliche Leistungserbringer,

wie z. B. Physiotherapeuten, Hebammen usw. bei der Vertragsgestaltung sämtlicher Formen der Zusammenarbeit, insbesondere auch im Rahmen der neuen Kooperations- und Versorgungsformen.


Darüber hinaus bin ich im Bereich Arzt- / Zahnarzthaftung tätig.

 

Abgerundet wird mein Beratungsangebot durch die Bereiche Kranken- und Pflegeversicherungsrecht. 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter 06032 / 92 73 73 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

!!Neue Kanzleianschrift ab 16.03.2024!!

Anwaltskanzlei Bothe
Steinstraße 11
35510 Butzbach

Telefon
06033 / 92 85 0 85

Telefax
06033 / 744 739

 

E-Mail

info@kanzlei-bothe.de

 

Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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