Fachgebiet Medizinrecht
Im Fachgebiet Medizinrecht umfasst meine Tätigkeit die Beratung und Vertretung in folgenden Themenbereichen:
Arzthaftung / Zahnarzthaftung
Vertragsarztrecht
insbesondere:
ärztliches Berufsrecht
Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
Im Bereich des Medizinrechts berate ich sowohl ärztliche als auch nichtärztliche Leistungserbringer,
wie z. B. Physiotherapeuten, Hebammen usw. bei der Vertragsgestaltung sämtlicher Formen der Zusammenarbeit, insbesondere auch im Rahmen der neuen Kooperations- und Versorgungsformen.
Darüber hinaus bin ich im Bereich Arzt- / Zahnarzthaftung tätig.
Abgerundet wird mein Beratungsangebot durch die Bereiche Kranken- und Pflegeversicherungsrecht.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie mich an unter 06032 / 92 73 73 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.